Produkt zum Begriff Kollektivvertrag:
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Exogate Initiative
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Preis: 22.43 € | Versand*: 0.00 € -
Deflecto Vorschlag-Spendenbox 592902 - 303x303x305mm - Transparent - Acryl
Deflecto Sammelbox Acryl - 165x205x135mm - mit SchilderhalterErhalten Sie mit der Deflecto Sammelbox aus Acryl mit Schilderhalter eine praktische und transparente Lösung zum Sammeln von Visitenkarten, Münzen, Gewinnspielkarten, Anmeldeformularen und mehr! Diese hochwertige Sammelbox ist ideal für den Einsatz in Geschäften, Messen, Events und anderen Veranstaltungen, bei denen Informationen oder Spenden gesammelt werden sollen. Das transparente Design ermöglicht es den Benutzern, den Inhalt der Box leicht zu erkennen und zu überprüfen.Spezifikationen: Material: PMMA (Polymethylmethacrylat) Größe: 165 x 205 x 135 mm (B x H x T) Mit Schilderhalter: JaEinzigartige Merkmale des Produkts: Vielseitige Anwendung: Die Sammelbox eignet sich perfekt für die Einwerfung von Visitenkarten, Münzen, Gewinnspielkarten, Anmeldeformularen und anderen kleinen Gegenständen. Transparentes Design: Dank des transparenten Acryls ist der Inhalt der Box jederzeit sichtbar, was Vertrauen und Transparenz schafft. Schilderhalter: Der integrierte Schilderhalter ermöglicht es Ihnen, wichtige Informationen oder Anweisungen auf der Box anzuzeigen, um die Aufmerksamkeit der Benutzer zu lenken. Robustes Material: Hergestellt aus hochwertigem PMMA, ist die Sammelbox langlebig und widerstandsfähig gegenüber Kratzern und Beschädigungen.Die Deflecto Sammelbox Acryl mit Schilderhalter ist die ideale Wahl für Unternehmen, Veranstalter von Events und Messen sowie für den Einsatz in Geschäften und anderen öffentlichen Bereichen. Bestellen Sie noch heute und optimieren Sie Ihre Sammel- und Informationsprozesse!
Preis: 112.66 € | Versand*: 9.46 € -
Premium-Kochkamerad italian design Maßnahme 26 cm
Antihaftbeschichtete Bratpfanne mit 26 cm Durchmesser und einem verstärkten Aluminiumboden, der die Wärme gleichmäßig über die gesamte Fläche verteilt. Alles was Sie brauchen ist ein wenig Öl zum Kochen. Geeignet für alle Arten von Wärmequellen wie Gas-, Glaskeramik-, Elektro- und Induktionsherde.
Preis: 20.65 € | Versand*: 0.00 € -
Premium-Kochkamerad italian design Maßnahme 22 cm
Antihaftbeschichtete Bratpfanne mit 22 cm Durchmesser und einem verstärkten Aluminiumboden, der die Wärme gleichmäßig über die gesamte Fläche verteilt. Alles was Sie brauchen ist ein wenig Öl zum Kochen. Geeignet für alle Arten von Wärmequellen wie Gas-, Glaskeramik-, Elektro- und Induktionsherde.
Preis: 17.70 € | Versand*: 0.00 €
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Ist ein Kollektivvertrag verpflichtend?
Ein Kollektivvertrag ist in der Regel verbindlich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Vertrags fallen. Das bedeutet, dass die im Kollektivvertrag festgelegten Regelungen und Bestimmungen für alle Parteien verpflichtend sind. Arbeitgeber müssen sich an die darin festgelegten Arbeitsbedingungen halten, während Arbeitnehmer Anspruch auf die im Vertrag festgelegten Rechte und Leistungen haben. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Kollektivvertrag nur dann verpflichtend ist, wenn er für die jeweilige Branche oder den jeweiligen Wirtschaftszweig gilt. Es ist ratsam, sich über die geltenden Kollektivverträge zu informieren, um sicherzustellen, dass man die entsprechenden Regelungen einhält.
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Wer macht den Kollektivvertrag?
Der Kollektivvertrag wird zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften ausgehandelt. Diese Verhandlungen finden auf Branchenebene statt und regeln die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in einem bestimmten Wirtschaftszweig. Der Kollektivvertrag legt unter anderem Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen fest. Er ist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der jeweiligen Branche verbindlich und gilt für einen festgelegten Zeitraum. Wer letztendlich den Kollektivvertrag abschließt, hängt von den Verhandlungspartnern und den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab.
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Wer ist Kollektivvertrag angehörig?
Der Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die die Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder Berufsgruppe regelt. Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen tätig sind, das an den Kollektivvertrag gebunden ist, profitieren von den darin festgelegten Regelungen, wie z.B. Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Somit sind Arbeitnehmer, die in einem solchen Unternehmen beschäftigt sind, automatisch dem Kollektivvertrag angehörig. Dies bietet den Arbeitnehmern einen gewissen Schutz und sorgt für faire Arbeitsbedingungen in der jeweiligen Branche.
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Wer verhandelt Kollektivvertrag Österreich?
Der Kollektivvertrag in Österreich wird zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften verhandelt. Dabei vertreten die Arbeitgeberverbände die Interessen der Unternehmen und die Gewerkschaften die Interessen der Arbeitnehmer. Die Verhandlungen finden auf Branchenebene statt und regeln unter anderem Arbeitsbedingungen, Löhne und Arbeitszeiten. Ziel ist es, faire Bedingungen für alle Beschäftigten in einer Branche zu schaffen und soziale Standards zu gewährleisten. Letztendlich müssen sich beide Seiten auf einen gemeinsamen Kollektivvertrag einigen, der dann für alle Beschäftigten in der Branche verbindlich ist.
Ähnliche Suchbegriffe für Kollektivvertrag:
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Premium-topf italian design Maßnahme 24 cm
Antihaftbeschichtete Pfanne mit 24 cm Durchmesser. Inklusive Glasdeckel. Geeignet für alle Arten von Wärmequellen wie Gas-, Glaskeramik-, Elektro- und Induktionsherde.
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Premium-topf italian design Maßnahme 20 cm
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Fluggastrechte-Verordnung
Fluggastrechte-Verordnung , Die Fluggastrechte-Verordnung hat sich zur Magna Charta des Passagierrechts entwickelt. Der EuGH entscheidet hierzu permanent, insbesondere aufgrund der Corona-bedingten besonderen Reiseumstände. Antworten für Praktiker:innen Mit dem hochgelobten Handkommentar lassen sich die unterschiedlichsten Fallkonstellationen schnell verorten und lösen. Systematisierungssicher gelingt die Einordnung auch neuer Fallkonstellationen. Auf dem neuesten Stand Mit der zweiten Auflage sind Praktiker:innen am Puls der Zeit. Sie berücksichtigt mehr als 120 neue Entscheidungen des EuGH sowie die aktuelle Rechtsprechung auf nationaler Ebene - auch vor dem Hintergrund der pandemischen Ausnahmebedingungen. Dabei geht es um Fragen wie: Welche Rechte haben Fluggäste, wenn Flüge aufgrund der Corona-Pandemie annulliert werden? Was gilt bei der Vorverlegung oder der Umleitung eines Fluges? Haben Fluggäste einen Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn eine Reise aus mehreren Flügen unterschiedlicher Fluggesellschaften besteht? Können Fluggäste Ansprüche gegenüber einer Nicht-EU-Fluggesellschaft geltend machen? Kann sich eine Fluggesellschaft bei einem Streik auf "außergewöhnliche Umstände" berufen - mit der Folge, dass sie keine Ausgleichszahlungen leisten muss? So bekommen Rechtsanwält:innen, Richter:innen, Verbraucherportale und -verbände sowie Rechtsabteilungen von Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern die Fluggastrechte-Verordnung in den Griff. Autor:innen Prof. Dr. Charlotte Achilles-Pujol, Hochschule für angewandte Wissenschaften München | Dr. Daniel Blankenburg, Richter am Amtsgericht, zurzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe | Dr. Stephan Keiler, LL.M., Rechtswissenschaftliche Fakultät der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 79.00 € | Versand*: 0 € -
Taxonomie-Verordnung
Taxonomie-Verordnung , Zum Werk Die im Juli 2020 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) soll private Finanzströme in nachhaltige Investitionen umlenken und dem Finanzsektor zu mehr ökologischer, aber auch sozialer Nachhaltigkeit verhelfen. Zu diesem Zweck wird ein einheitliches Klassifikationssystem geschaffen. Hierdurch soll eindeutig zu bestimmen sein, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Ergänzend werden Transparenzpflichten begründet. Die Taxonomie-Verordnung komplettiert vorerst die europäischen Vorgaben zur nachhaltigkeitsbezogenen Transparenz im Finanzsektor. Sie ergänzt die seit März 2021 anzuwendende Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) und weitet den persönlichen Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten erheblich aus. Die Verordnung begründet Pflichten für Finanzmarktteilnehmer, die ein Finanzprodukt als ökologisch nachhaltig vermarkten wollen. Insbesondere muss über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen in dem Portfolio berichtet werden. Ferner müssen Unternehmen, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung unter der Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, künftig in ihren nichtfinanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Die mit der Taxonomie-Verordnung eingeführten Klassifikationen und Pflichten sowie deren Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen werden in dem Kommentar ausgewogen und verständlich erläutert. Vorteile auf einen Blick kompakte Erschließung einer komplexen Materie von höchster ökologischer und wirtschaftlicher Bedeutung Herstellung sämtlicher relevanter Bezüge zur Offenlegungsverordnung Praxis und Theorie vereint durch ein renomiertes Autorenteam aus Praxis und Wissenschaft, die durch langjährige berufliche Expertise ausgewiesen sind. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Universitäten, Wirtschaftsprüfung, Unternehmen jeglicher Branchen, speziell Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, Banken, Versicherungsvertriebe und Ratingagenturen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Wo gibt es keinen Kollektivvertrag?
In vielen Ländern gibt es Branchen, in denen kein allgemein verbindlicher Kollektivvertrag existiert. Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell über Arbeitsbedingungen verhandeln müssen. Oftmals sind dies Branchen mit geringer gewerkschaftlicher Organisation oder in Ländern mit schwächeren Arbeitnehmerrechten. Beispiele hierfür könnten kleine Unternehmen, Start-ups oder freiberufliche Tätigkeiten sein. In solchen Fällen können Arbeitsbedingungen stark variieren und es kann zu Ungleichheiten zwischen den Beschäftigten kommen. Es ist daher wichtig, sich über die jeweiligen Arbeitsrechte und -bedingungen in solchen Branchen oder Ländern zu informieren.
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Für wen gilt der Kollektivvertrag?
Der Kollektivvertrag gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem bestimmten Wirtschaftszweig oder einer bestimmten Branche tätig sind. Er regelt die Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Lohnhöhe und Kündigungsfristen. Der Kollektivvertrag wird zwischen den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt und ist für alle Unternehmen in der Branche verbindlich. Er soll sicherstellen, dass faire und einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten gelten.
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Wie hoch ist der Kollektivvertrag?
"Wie hoch ist der Kollektivvertrag?" ist eine Frage, die sich auf die festgelegten Mindestlöhne und -gehälter bezieht, die in einem bestimmten Wirtschaftszweig oder Unternehmen gelten. Der Kollektivvertrag wird zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt und regelt unter anderem die Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Lohn- bzw. Gehaltsstrukturen. Die Höhe des Kollektivvertrags variiert je nach Branche, Region und Position innerhalb des Unternehmens. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Rechte und Ansprüche gemäß dem Kollektivvertrag informiert sind, um faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen.
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Für wen gilt kein Kollektivvertrag?
Für selbstständige Unternehmer gilt in der Regel kein Kollektivvertrag, da sie ihre Arbeitsbedingungen und Gehälter selbst festlegen. Auch leitende Angestellte, die überwiegend eigenverantwortlich arbeiten und Personalverantwortung tragen, fallen oft nicht unter einen Kollektivvertrag. Zudem können bestimmte Branchen oder Betriebe von der Kollektivvertragsregelung ausgenommen sein, wenn sie beispielsweise tarifliche Sonderregelungen haben. Praktikanten, Volontäre und geringfügig Beschäftigte sind ebenfalls oft nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt. Insgesamt gibt es also verschiedene Ausnahmen und Sonderregelungen, für die kein Kollektivvertrag gilt.
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